Häufige Kundenfrage
Brauche ich eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie?
Kurzantwort
Für eine Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung ist eine ärztliche Verordnung nötig. Eine Verordnung umfasst üblicherweise neun Sitzungen; für weitere Behandlungen braucht es eine Folgeverordnung. Ohne Verordnung ist eine Behandlung möglich, wird dann aber selbst bezahlt.
Die ärztliche Verordnung ist das zentrale Dokument für die Abrechnung über die Grundversicherung. Sie enthält Diagnose, Behandlungsart und Anzahl Sitzungen. Ohne sie besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme, unabhängig von der medizinischen Sinnhaftigkeit der Behandlung.
Üblich sind neun Sitzungen pro Verordnung. Reicht das nicht, stellt die verordnende Ärztin eine Folgeverordnung aus. Bei länger dauernden Behandlungen über eine bestimmte Anzahl hinaus ist zusätzlich eine Kostengutsprache des Versicherers erforderlich — die Praxis unterstützt Sie in der Regel bei diesem Vorgehen.
Beachten Sie die zeitliche Gültigkeit: Eine Verordnung muss innerhalb einer bestimmten Frist nach Ausstellung eingelöst werden. Wer sie zu lange liegen lässt, braucht eine neue. Fragen Sie beim Erhalt nach, bis wann die erste Sitzung stattfinden muss.
Zur Kostenbeteiligung: Auch bei Verordnung tragen Sie Franchise und Selbstbehalt gemäss Ihrer Versicherung. Diese Angaben sind allgemeine Information; die konkrete Deckung klären Sie mit Ihrem Versicherer.
Diese Seite ist ein Arbeitsbeispiel von SEOBoost. Sind Sie in dieser Branche tätig und möchten wissen, ob Ihre Inhalte von Google und KI-Systemen als Quelle verwendet werden? Kostenloser Erstcheck.