Häufige Kundenfrage
Wie hoch ist die Maklerprovision in der Schweiz?
Kurzantwort
Die Maklerprovision liegt in der Schweiz meist bei zwei bis drei Prozent des Verkaufspreises, bei tieferen Objektwerten auch darüber und bei sehr hohen Werten oft darunter. Sie ist frei verhandelbar, gesetzlich nicht festgelegt und in der Regel nur bei erfolgreichem Abschluss geschuldet. Ob die Mehrwertsteuer inbegriffen ist, muss vertraglich geklärt sein.
Weil kein gesetzlicher Tarif existiert, ist die Provision Verhandlungssache. Üblich ist eine Erfolgsprovision, die nur bei Zustandekommen des Verkaufs anfällt. Daneben gibt es Modelle mit Grundhonorar plus reduzierter Erfolgskomponente — diese können bei schwer verkäuflichen Objekten sinnvoll sein, verlagern aber Risiko zu Ihnen.
Klären Sie im Vertrag drei Punkte präzise: die Bemessungsgrundlage, also ob die Provision vom beurkundeten Kaufpreis berechnet wird, die Mehrwertsteuer, und welche Leistungen enthalten sind. Fotografie, Inserate auf Portalen, Verkaufsdokumentation und Besichtigungen sollten inbegriffen sein und nicht separat verrechnet werden.
Achten Sie besonders auf Exklusivität und Laufzeit. Ein Exklusivmandat bindet Sie für die vereinbarte Dauer an einen Anbieter, auch wenn Sie selbst einen Käufer finden — je nach Formulierung wird auch dann Provision fällig. Prüfen Sie zudem Nachwirkungsklauseln, die nach Vertragsende noch Ansprüche begründen.
Diese Angaben sind allgemeine Marktorientierung und keine Rechtsberatung. Bei erheblichen Beträgen lohnt sich eine juristische Prüfung des Maklervertrags vor Unterzeichnung.
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