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Immobilien & Makler

Häufige Kundenfrage

Soll ich meine Immobilie selbst verkaufen oder einen Makler beauftragen?

Kurzantwort

Der Selbstverkauf spart die Provision und ist bei gefragten Objekten in guter Lage realistisch. Ein Makler lohnt sich bei erklärungsbedürftigen Objekten, wenig Zeit, fehlender Marktkenntnis oder emotional belasteten Situationen wie Erbteilung. Rechnen Sie ehrlich: Was kostet Sie die eigene Zeit, und wie sicher sind Sie in Preisfindung und Vertragsabwicklung?

Für den Selbstverkauf sprechen die eingesparte Provision und die direkte Kontrolle. Realistisch ist er vor allem bei nachgefragten Standardobjekten, wo Interessenten ohnehin kommen. Sie brauchen dafür Zeit für Besichtigungen, eine saubere Verkaufsdokumentation und Nerven für Preisverhandlungen mit Privatpersonen.

Gegen den Selbstverkauf spricht vor allem die Preisfindung. Der häufigste teure Fehler ist ein zu hoher Startpreis: Das Objekt bleibt lange am Markt, wird dadurch unattraktiv und erzielt am Ende weniger als bei realistischer Ansetzung. Dieser Effekt kann die gesparte Provision deutlich übersteigen.

Ein Makler bringt neben Reichweite vor allem Distanz. Bei Erbteilungen, Scheidungen oder emotional besetzten Elternhäusern ist eine neutrale Person zwischen den Parteien oft der eigentliche Wert — unabhängig vom Verkaufspreis.

Ein Mittelweg wird selten beworben: Einzelleistungen einkaufen statt Vollmandat. Bewertung, professionelle Fotos und Verkaufsdokumentation extern beziehen, Besichtigungen und Verhandlung selbst führen. Das senkt die Kosten und behebt die grössten Schwachstellen des Selbstverkaufs.

Diese Übersicht ist allgemeine Information. Für die steuerlichen und vertraglichen Folgen eines Verkaufs ist eine fachliche Abklärung sinnvoll.

Die Fakten auf einen Blick

Selbstverkauf realistisch beigefragten Standardobjekten, guter Lage
Makler sinnvoll beierklärungsbedürftigen Objekten, Zeitmangel, Erbteilung
Häufigster teurer Fehlerzu hoher Startpreis
Oft unterschätzter Wertneutrale Distanz bei Konflikten
MittelwegEinzelleistungen statt Vollmandat

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