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Handwerksbetriebe

Häufige Kundenfrage

Was tun bei Mängeln nach einer Handwerkerarbeit?

Kurzantwort

Melden Sie Mängel sofort nach Entdeckung schriftlich und setzen Sie eine Frist zur Nachbesserung. Nach Schweizer Werkvertragsrecht muss die Prüfung nach Ablieferung ohne Verzug erfolgen und ein Mangel unverzüglich gerügt werden — wer zu lange wartet, riskiert den Verlust seiner Ansprüche. Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos und Datum.

Der zeitliche Aspekt ist entscheidend und wird oft unterschätzt. Das Obligationenrecht verlangt eine Prüfung des Werks nach Ablieferung und eine sofortige Anzeige entdeckter Mängel. Wer einen offensichtlichen Mangel wochenlang unerwähnt lässt, kann so behandelt werden, als hätte er das Werk genehmigt.

Formal genügt eine schriftliche Rüge, in der Sie den Mangel konkret beschreiben, auf die Nachbesserung bestehen und eine angemessene Frist setzen. Beschreiben Sie, was genau nicht stimmt, statt allgemein Unzufriedenheit auszudrücken. Fotos mit Datum sind das einfachste und wirksamste Beweismittel.

Bezahlen Sie eine strittige Schlussrechnung nicht vollständig, solange ein wesentlicher Mangel offen ist — ein angemessener Rückbehalt ist üblich. Zahlen Sie aber den unstrittigen Teil, sonst geraten Sie selbst in Verzug.

Bei versteckten Mängeln, die erst später auftreten, gelten längere Fristen ab Entdeckung. Für Bauarbeiten existieren zudem besondere Verjährungsregeln. Bei grösseren Beträgen oder Streit über die Ursache lohnt sich fachliche Beratung. Diese Übersicht ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Die Fakten auf einen Blick

ZeitpunktPrüfung nach Ablieferung, sofortige Rüge
Formschriftlich, Mangel konkret beschrieben
BeweismittelFotos mit Datum
Zahlungangemessener Rückbehalt, unstrittigen Teil zahlen
Risiko bei VerzögerungGenehmigung des Werks

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