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Handwerksbetriebe

Häufige Kundenfrage

Ist eine Anzahlung bei Handwerkern üblich?

Kurzantwort

Anzahlungen sind bei grösseren Aufträgen üblich, typischerweise ein Drittel bei Auftragserteilung, ein Drittel nach Baufortschritt und der Rest nach Abnahme. Bei kleinen Aufträgen ist eine Vorauszahlung unüblich. Vollständige Vorauszahlung sollten Sie nicht leisten — sie nimmt Ihnen das wichtigste Druckmittel bei Mängeln.

Die Staffelung nach Baufortschritt ist bei grösseren Arbeiten Standard und für beide Seiten sinnvoll: Der Betrieb muss Material vorfinanzieren, Sie behalten ein Druckmittel bis zur ordnungsgemässen Fertigstellung. Halten Sie die Zahlungsschritte und die zugehörigen Meilensteine schriftlich fest.

Ein Schlussrückbehalt von etwa fünf bis zehn Prozent bis zur mängelfreien Abnahme ist üblich und lässt sich in der Regel vereinbaren. Er ist das wirksamste Instrument, um eine zügige Behebung kleinerer Mängel zu erreichen.

Vorsicht bei ungewöhnlichen Forderungen: vollständige Vorauszahlung, Barzahlung ohne Quittung oder auffälliger Zeitdruck sind Warnsignale. Seriöse Betriebe akzeptieren übliche Zahlungsmodalitäten und schriftliche Vereinbarungen ohne Diskussion.

Prüfen Sie bei grösseren Aufträgen zusätzlich, ob der Betrieb im Handelsregister eingetragen ist und über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Beides ist zumutbar zu erfragen und sagt mehr aus als eine Hochglanzbroschüre.

Diese Angaben sind allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Bei grösseren Bauvorhaben lohnt sich eine vertragliche Prüfung vor Auftragserteilung.

Die Fakten auf einen Blick

Übliche Staffelung1/3 bei Auftrag, 1/3 nach Fortschritt, Rest nach Abnahme
Schlussrückbehaltca. 5 – 10 % bis zur mängelfreien Abnahme
Nicht leistenvollständige Vorauszahlung
WarnsignaleBarzahlung ohne Quittung, auffälliger Zeitdruck
Vorab prüfenHandelsregister, Betriebshaftpflicht

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