Häufige Frage
Wie wechsle ich den Treuhänder?
Kurzantwort
Ein Treuhänderwechsel ist rechtlich unproblematisch: Prüfen Sie die Kündigungsfrist im Mandatsvertrag, kündigen Sie schriftlich, und fordern Sie die Herausgabe aller Unterlagen und Buchhaltungsdaten. Der günstigste Zeitpunkt ist nach dem Jahresabschluss. Ihre Belege und Buchhaltungsdaten gehören Ihnen — auch bei offenen Rechnungen.
Der zeitliche Ablauf ist entscheidend für den Aufwand. Ein Wechsel unmittelbar nach dem abgeschlossenen und eingereichten Jahresabschluss ist am saubersten, weil ein vollständiges Geschäftsjahr abgeschlossen vorliegt. Ein Wechsel mitten im Jahr ist möglich, verursacht aber Einarbeitungsaufwand beim neuen Mandatsträger, den Sie bezahlen.
Zur Herausgabe: Ihre Originalbelege, Buchhaltungsdaten und die für die Fortführung nötigen Unterlagen stehen Ihnen zu. Bei offenen Honorarforderungen kann in der Praxis ein Zurückbehaltungsrecht an eigenen Arbeitspapieren des Treuhänders geltend gemacht werden — nicht aber an Ihren Originalunterlagen. Begleichen Sie offene Rechnungen vor dem Wechsel, das erspart Diskussionen.
Fordern Sie die Daten in einem verwendbaren Format an, nicht nur als PDF. Ein Export aus der Buchhaltungssoftware, Kontenpläne, Saldenlisten und offene Posten sollten strukturiert übergeben werden. Halten Sie das im Kündigungsschreiben ausdrücklich fest.
Informieren Sie den neuen Treuhänder frühzeitig über den Übergabezeitpunkt, damit Fristen für Mehrwertsteuer, Sozialversicherungen und Steuererklärung nicht zwischen den Stühlen liegen bleiben. Fristversäumnisse in der Übergangsphase sind der häufigste vermeidbare Schaden bei einem Wechsel.
Ein Hinweis zur Beziehungsebene: Ein Wechsel ist im Treuhandbereich normal und wird selten persönlich genommen. Sie schulden keine Begründung. Eine sachliche schriftliche Kündigung genügt vollständig.
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