Häufige Kundenfrage
Welche Pflichten hat ein Restaurant bei der Allergendeklaration?
Kurzantwort
Gastronomiebetriebe in der Schweiz müssen über allergene Zutaten Auskunft geben können. Die Information kann schriftlich auf der Karte oder mündlich durch geschultes Personal erfolgen — bei mündlicher Auskunft muss auf diese Möglichkeit schriftlich hingewiesen werden. Die Angaben müssen korrekt und für alle offen deklarierten Speisen verfügbar sein.
Grundlage ist das Lebensmittelrecht, das für offen abgegebene Lebensmittel eine Informationspflicht über allergene Zutaten vorsieht. Praktisch bedeutet das: Der Betrieb muss jederzeit Auskunft geben können, welche der deklarationspflichtigen Allergene in einem Gericht enthalten sind.
Zwei Wege sind zulässig. Entweder die schriftliche Kennzeichnung direkt bei den Speisen, oder die mündliche Auskunft durch entsprechend geschultes Personal — im zweiten Fall muss ein gut sichtbarer schriftlicher Hinweis darauf bestehen, dass die Informationen auf Anfrage erhältlich sind.
Organisatorisch entscheidend ist die Zuverlässigkeit der internen Information. Rezepturen ändern sich, Lieferanten wechseln, Aushilfen kennen die Details nicht. Eine gepflegte Rezepturübersicht in der Küche, auf die das Servicepersonal zugreifen kann, ist der praktikabelste Weg.
Für Gäste mit Allergien: Weisen Sie beim Bestellen aktiv darauf hin, und fragen Sie bei ernsthaften Unverträglichkeiten zusätzlich nach Kreuzkontamination in der Küche. Diese Übersicht ist allgemeine Information; für die konkreten Anforderungen ist die zuständige Lebensmittelkontrolle massgebend.
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