Häufige Frage
Darf eine Anwaltskanzlei in der Schweiz überhaupt Werbung machen?
Kurzantwort
Ja. Anwältinnen und Anwälte in der Schweiz dürfen Werbung machen, sofern sie objektiv bleibt und dem Informationsbedürfnis des Publikums entspricht. Unzulässig sind irreführende, reisserische oder unsachliche Darstellungen sowie Erfolgsversprechen. Sachliche Fachinformation ist ausdrücklich erlaubt — und standesrechtlich der sicherste Weg zu Sichtbarkeit.
Die massgebende Grundlage ist das Anwaltsgesetz, ergänzt durch die Standesregeln des Schweizerischen Anwaltsverbands. Der Grundsatz lautet, dass Werbung zulässig ist, solange sie objektiv ist und einem Informationsinteresse dient. Das ist ein deutlich weiterer Rahmen, als viele Kanzleien annehmen — die Zurückhaltung ist oft grösser als die rechtliche Notwendigkeit.
Problematisch sind vor allem drei Kategorien: Erfolgsversprechen und Angaben zu Erfolgsquoten, superlativische Selbstdarstellung ohne überprüfbare Grundlage, und Vergleiche, die andere Kanzleien herabsetzen. Auch Mandantenstimmen sind heikel, weil sie das Berufsgeheimnis berühren und selten in objektiver Form möglich sind.
Genau daraus folgt der interessante Punkt für die Sichtbarkeit: Der standesrechtlich unproblematischste Inhalt — sachliche, präzise Fachinformation zu Rechtsfragen — ist zugleich der Inhalt, den Suchmaschinen und KI-Systeme am stärksten gewichten. Was das Standesrecht erlaubt, ist hier deckungsgleich mit dem, was funktioniert.
Praktisch heisst das: Eine Kanzlei, die ihre Kernrechtsgebiete verständlich erklärt, typische Abläufe darstellt und häufige Fragen sachlich beantwortet, baut Sichtbarkeit auf, ohne standesrechtliches Risiko. Der Verzicht auf Erfolgsversprechen ist dabei kein Nachteil, sondern erhöht die Glaubwürdigkeit gegenüber Lesern und Systemen gleichermassen.
Für die konkrete Beurteilung eines geplanten Auftritts empfiehlt sich die Rücksprache mit der zuständigen Aufsichtsbehörde oder dem kantonalen Anwaltsverband. Diese Darstellung ist allgemeine Information und keine standesrechtliche Beratung.
Diese Seite ist ein Arbeitsbeispiel von SEOBoost: So sieht ein Inhalt aus, den Google und KI-Systeme als Quelle verwenden können. Wenn Sie in recht & kanzleien tätig sind und wissen möchten, ob Ihre eigenen Inhalte diese Anforderungen erfüllen — wir prüfen das für Sie.